Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln  |  Tel.: 0221-969 53 0  |  Fax: 0221-969 53 200  |  E-Mail: 183726@schule.nrw.de

HAUSMEISTER

Sprechzeiten

Montag – Freitag
8.00 – 13.30 Uhr

Zuständigkeiten

Instandsetzung des Schulgebäudes und Außengeländes
Kleinreparaturen
Betreuung von (Handwerks-) Firmen
Programmierung der Lehrer*innenschlüssel
(…)

Pascal Steimels

Hausmeister

Raum B001 (Hausmeisterloge)

0221 – 969 530
pascal.steimels@stadt-koeln.de

Felix Krein

Hausmeister

Raum B001 (Hausmeisterloge)

0221 – 969 530
felix.krein1@stadt-koeln.de

HALLENWÄRT*INNEN

Werner Scheidt

Hallenwart

Sporthalle
0221 – 969 53 

Sanlye Sahin

Hallenwärtin

Sporthalle
0221 – 969 53 

Christa Dohle

Schulleitung

0221 – 969 531 00
christa.dohle@gesamtschule-holweide.de

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Weisung erteilen und nimmt das Hausrecht wahr“

(§ 59 Abs. 2 SchulG)

Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung der Schule nach außen
  • organisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
  • ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und nach den Datenschutzbestimmungen
  • Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
  • Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
  • Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals
  • Beratung des pädagogischen Personals
  • Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen
  • Beurteilungen
  • Abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs-, und Abgangszeugnisse
  • Planung der Verwendung der Haushaltsmittel der Schule

Stefanie Bertram

Stellvertretende Schulleiterin

0221 – 969 531 00
stefanie.bertram@gesamtschule-holweide.de

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

„Im Fall der Verhinderung der Schulleiterin oder des Schulleiters übernimmt die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter, bei deren oder dessen Verhinderung als anderes Mitglied der Schulleitung diese Aufgabe.“

(§ 60 Abs. 2 Satz SchulG)

Die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Vorbereitung der Unterrichtsverteilung, Aufstellung von Stunden-, Vertretungund Aufsichtsplänen und deren Dokumentation
  • organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
  • organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
  • Beratung der Schulleitung bei Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
  • Einsatz des nicht-pädagogischen Personals (unter Beachtung der dienstrechtlichen bzw. arbeitsvertraglichen Vorgaben)
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf Schulgebäude, Schulausstattung und Schulgelände
  • schulinterne Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherungsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
  • Verwaltung der Haushaltsmittel im Rahmen der Beschlüsse der Schulkonferenz und nach Maßgabe der Entscheidungen des Schulträgers

Astrid Schulze

Stufenleitung 5/6

Raum B013
0221 – 969 53 113

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

Die Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrinnen und Lehrer
  • Information und Beratung von Eltern der Abteilung
  • Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
  • Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
  • Mitarbeit bei der Unterrichtverteilung und Unterrichtsorganisation
  • Abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs-, und Abgangszeugnisse sind
  • Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin sowie den zuständigen Koordinatorinnen oder Koordinatoren; Beratung der Schulleiterin in Fragen der Leistungsbewertung

N.N.

Stufenleitung 7/8

Raum B013
0221 – 969 53 113

Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3

Die Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit ihrer Abteilung
  • Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrinnen und Lehrer
  • Information und Beratung von Eltern der Abteilung
  • Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
  • Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
  • Mitarbeit bei der Unterrichtverteilung und Unterrichtsorganisation
  • Abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs-, und Abgangszeugnisse sind
  • Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin sowie den zuständigen Koordinatorinnen oder Koordinatoren; Beratung der Schulleiterin in Fragen der Leistungsbewertung

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