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Beschwerdemanagement
Konzept zum Beschwerdemanagement an der Gesamtschule Holweide
Im schulischen Miteinander kann es aus ganz unterschiedlichen Anlässen vorkommen, dass Schüler*innen*innen oder ihre Eltern mit dem, was in der Schule geschieht, oder mit einzelnen Entscheidungen der Lehrer*innen nicht einverstanden sind. So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, so denken wir doch, dass Kritik auch positiv sein kann. Vorgetragene Beschwerden dienen oftmals als Ansatzpunkt für positive Veränderungen in der Schule oder auch als ein „Frühwarn-System“, dass etwas nicht ganz rund läuft. In diesem Sinne ist die Kritik an der Schule ein nützlicher Hinweis.
Andererseits ist zu bedenken, dass oftmals die beanstandete Entscheidung oder der kritisierteZustand durchaus berechtigt sind und dann eine Änderung angezeigt ist.
Beschwerden können sich richten
• gegen Arbeitsweisen im Unterricht
• gegen Leistungsbeurteilungen (Noten)
• gegen schulische Entscheidungen (Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen usw.)
• gegen das Verhalten einer Lehrkraft
• gegen die Unterrichtsorganisation (z.B. Unterrichtsausfall)
Richtet sich die Beschwerde gegen eine schulische Entscheidung, die einen sog. Verwaltungsakt (z. B. Kursabschlussnoten in der gymnasialen Oberstufe und Einzelnoten auf Abschluss- und Abgangszeugnissen, Beschlüsse zu Anhörungs- und Teilkonferenzen) darstellt, so ist sie als Widerspruch zu behandeln, der in letzter Instanz einer Überprüfung vor dem Verwaltungsgericht un-
terliegt.
Vor einer Beschwerde soll immer das Gespräch stehen. Eltern und Schüler*innen*innen müssen ihre Kritik dort anbringen, wo die Beanstandung angesiedelt ist. Sie sollen in einem gemeinsamen Gespräch versuchen, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die betroffenen Lehrer*innen müssen die Bedenken und Sorgen ernstnehmen, ihre Entscheidungen und ihre Vorgehensweise erläutern und ihrerseits das Einvernehmen suchen. Eltern und Schüler*innen*innen müssen davon ausgehen, dass schulische Entscheidungen oftmals Hintergründe haben, die sie mitbedenken sollten. Es kann auch vorkommen, dass diese Hintergründe nicht genau beschrieben werden dürfen. Dabei geht es u. U. um Personalentscheidungen und auch Persönlichkeitsrechte können betroffen sein.
Diese unterliegen einem strengen Datenschutz.
Ziel einer jeden Beschwerde ist es, in gegenseitigem Respekt Lösungen zu finden, die den Weg einer formalen Beschwerde unnötig machen. Dabei kann es hilfreich sein, andere Personen und 4 Institutionen einzubeziehen, z. B. Mitschüler*innen, Tutor*innen, SV-Vertreter*innen, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, Lehrer*innenrat oder die Schulberatung.
Oft ist es ist – außer in Ausnahmefällen – nicht zweckdienlich, sich mit einer Beschwerde im ersten Schritt an die Schulleitung zu wenden. Die Schulleitung wird die Beschwerdeführenden auf die vorgelagerte Notwendigkeit des Klärungsversuches im Gespräch hinweisen. Damit wird gewährleitet, dass unnötiger Arbeitsaufwand und Zeit verloren gehen. Wenn es nicht gelingt, im
Gespräch zu einem Einvernehmen zu gelangen, kann – vor einer formalen Beschwerde – auch noch einmal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht werden.
Lässt sich ein Einvernehmen nicht herstellen, weil die Schule nach kritischer Prüfung bei ihrer Entscheidung oder bei ihrem Vorgehen bleibt und Eltern oder Schüler*innen*innen dies nicht nachvollziehen können, ist der nächste Schritt die formale Beschwerde bei der Bezirksregierung Köln. Deshalb möchten wir Beschwerden ernst nehmen und hiermit einen für alle transparenten
Leitfaden vorlegen, wie an der Gesamtschule Holweide mit Beschwerden umgegangen wird.
Zum Beschwerdeverfahren
Grundsätzlich nehmen wir alle Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, ernst. Anonyme Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet. Von allen Beteiligten erwarten wir das Bemühen um eine konstruktive Konfliktbewältigung. Beschwerden dürfen keine „Abrechnung“ mit den Betroffenen sein, sondern werden als Grundlage einer verbesserten Kooperation verstanden.
Beschwerden können mündlich im Gespräch mit entsprechend protokollierter Gesprächsnotiz oder schriftlich (formlos) mit Fristsetzung (s.o.) vorgetragen werden.
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