Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln | Tel.: 0221-969 53 0 | Fax: 0221-969 53 200 | E-Mail: 183726@schule.nrw.de
SCHULBERATUNG
Das Team der Schulberatung besteht aus SozialpädagogInnen / SozialarbeiterInnen, BeratungslehrerInnen, einer Berufsaner-kennungsjahrpraktikantin, sowie einem Studenten der Sozialen Arbeit im Praxissemester.
Die Beratung von SchülerInnen, deren Familien und LehrerInnen, sowie die Mitarbeit schulinterner und externer Arbeitsgruppen und Konferenzen sind die Schwerpunkte unserer Arbeit. Ein weiterer Fokus liegt auf der präventiven Arbeit mit unseren SchülerInnen.
Wir beraten unsere SchülerInnen in ihren persönlichen Problemlagen, zum Beispiel bei der Überwindung von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensstörungen, Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen, Problemen innerhalb der Klasse oder Familie, Konflikte mit MitschülerInnen, sowie in persönlichen Krisen.
Grundsätzlich gilt: jede/r SchülerIn kann zu uns kommen – jedoch nur wenn er oder sie es möchte! Wir behandeln eure Anliegen vertraulich!
Nicole Klobes
Schulsozialpädagogin /
Schemapädagogin
Berufswahlorientierung für Schüler*innen
mit Förderbedarf
Raum C 001
0221/969 531 03
nicole-klobes@gesamtschule-holweide.de
Alex Bürgerhoff
Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Schulcoach
Beratung von Schüler*innen der Klassen 8, 9 und 10 sowie der Sek. II,
Projekt Schulweltladen
Raum C 002
0221/969 531 75
bue@gehw.de
Massimo Marcone
Dipl.-Sozialarbeiter /
Dipl.-Sozialpädagoge,
Theaterpädagoge (BUT)
Beratung,
Soziales Lernen in den Klassen,
Gruppentraining
Raum C 001
0221/969 531 81
massimo.marcone@gesamtschule-holweide.de
MPTs
Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
Lisa Reinhardt
Dipl.-Sozialarbeiterin / Dipl.-Sozialpädagogin
MENSCHEN
ÜBER UNS
Inklusion
Kooperatives Lernen
Ganztag
Gesunde Schule
BüZ
Bildungsregion Köln-Mülheim
Runder Tisch Holweide
Internationale Kontakte
K.L.A.S.S.E.-Projekt
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Internationale Kontakte
Jazzhaus Schule
Christa Dohle
Schulleitung
0221 – 969 531 00
christa.dohle@gesamtschule-holweide.de
Aufgaben laut BASS § 21-02 Nr. 3
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet die Schule und vertritt sie nach außen. Sie oder er ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule. Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Weisung erteilen und nimmt das Hausrecht wahr“
(§ 59 Abs. 2 SchulG)
Die Schulleiterin oder der Schulleiter nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: